Wer wir sind

Wir sind eine Gemeinde der Selbständigen Evangelisch – Lutherischen Kirche

Die SELK stellt sich vor


Unsere Gemeindeordnung


Eintrittsformular

Wie Sie unserer Kirche beitreten können

Sie haben noch nie einer Kirche angehört und sind auch nicht getauft?

Die Taufe ist die “Initiation”, mit der Taufe wird ein Mensch ein Christ. Er wird also in die Kirche “hineingetauft”. Neben den verwaltungstechnisch notwendigen Schritten, die natürlich auch zu vollziehen sind, ist sie der erste Schritt, ein Glied unserer Kirche zu werden.
Biblisch – theologisch begründet wird in der SELK die Säuglingstaufe praktiziert. Selbstverständlich können Sie aber auch als Erwachsener bei uns getauft werden.

Sie gehören einer Kirche an, möchten sie aber wechseln und der SELK beitreten?

Auch wenn Sie bereits getauft sind und ihre Wurzeln in einer anderen Kirche oder Gemeinschaft haben, können Sie sich für die Zugehörigkeit zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche entscheiden.
Da die SELK die sog. Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe (2007) unterzeichnet hat, wird Ihre Taufe, die Sie z.B. in der Evangelischen oder römisch-katholischen Kirche empfangen haben, anerkannt und nicht wiederholt.

In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) besteht für Kirchglieder der Evangelischen Kirche (sowie einiger evang. Freikirchen, nicht jedoch der römisch-katholischen Kirche) die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Übertrittsvereinbarung aus ihrer bisherigen Kirche aus- und in die SELK überzutreten, ohne einen Kirchenaustritt durch persönliches Erscheinen beim Standesamt zu erklären.
In diesem Falle regeln die Pfarrer der abgebenden und der aufnehmenden Gemeinde dies zwischen den beiden Pfarrämtern rechtsverbindlich.

In der SELK wird die letzte Entscheidung über die Aufnahme in Kirche und Gemeinde vom Pfarrer in Verbindung mit dem Kirchenvorstand getroffen.

Sie sind aus aus ihrer ehemaligen Kirche ausgetreten, wollen aber nun der SELK beitreiten?

Wir freuen uns, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.

Der Wiedereintritt sollte nicht nur als formaler Verwaltungsakt, sondern als bewußter geistlicher Schritt verstanden werden. Daher werden der Wiederaufnahme ein oder mehrere Gespräche mit dem Pfarrer der Gemeinde vorausgehen, zu der Sie dann gehören möchten.

In der SELK wird die letzte Entscheidung über die Wiederaufnahme in Kirche und Gemeinde vom Pfarrer in Verbindung mit dem Kirchenvorstand getroffen.

Ihr erster Schritt in allen Fällen:

Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Pfarrer / Pastor, der Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht.
Alle Anschriften der Kirchgemeinden der SELK und ihrer Pfarrer finden Sie in diesem Portal.

Zur weiterführenden Lektüre hier eine Broschüre zum Download.